So läuft eine Inspektion
Vier Schritte, abgestimmt auf Ihren Stillstand.
Für Nahaufnahmen der Rotorblätter muss die Anlage stillstehen und der Rotor festgesetzt sein. Wann das geht, entscheidet der Betreiber. Wir legen den Flug in dieses Zeitfenster und richten uns nach dem Wind.
Anlage melden
Standort, Anlagentyp, Nabenhöhe und Anlass: eine regelmäßige Sichtkontrolle, ein Verdacht nach Blitzschlag oder Sturm oder eine Bestandsaufnahme vor dem Ende der Gewährleistung.
Stillstand und Termin abstimmen
Mit Betreiber oder Betriebsführung wird festgelegt, wann die Anlage steht und wie die Blätter gestellt werden. Geflogen wird nur bei schwachem Wind, ohne Niederschlag und bei guter Sicht.
Befliegung von Blatt, Turm und Gondel
Jedes Blatt wird von beiden Seiten und entlang der Kanten abgeflogen, dazu Turm und Gondel von außen, immer mit dem nötigen Sicherheitsabstand zur Anlage.
Bilder und Bericht erhalten
Sie bekommen die Aufnahmen und eine Aufstellung der Auffälligkeiten mit Angabe von Blatt und Lage, als Grundlage für den Fachbetrieb.
Was die Bilder zeigen
Die Außenhaut der Anlage, Stück für Stück.
Vorderkanten der Blätter
Regen, Hagel und Staub tragen über die Jahre die Beschichtung an der Vorderkante ab. Erosion, Abplatzungen und offene Stellen sind auf Nahaufnahmen gut zu erkennen, auch in einem frühen Stadium.
Risse und Blitzschäden
Risse in der Beschichtung, Brandspuren nach einem Blitzeinschlag, beschädigte Rezeptoren des Blitzschutzes und starke Verschmutzung zeigen sich auf den Aufnahmen der Blattflächen.
Turm und Gondel
Am Turm fallen Korrosion, Schäden an der Beschichtung und Ölspuren auf, an der Gondel beschädigte Verkleidungsteile oder ausgetretenes Öl.
Erst schauen, dann aufsteigen
Für die Sichtkontrolle muss niemand an der Anlage hängen. Wenn sich eine Reparatur abzeichnet, wissen die Techniker vorher, an welchem Blatt und an welcher Stelle sie ansetzen.
Grenzen
Was eine Befliegung nicht ersetzt.
Die Drohne sieht die Oberfläche. Ob ein Schaden tiefer geht und was zu tun ist, beurteilen Hersteller, Servicebetrieb oder Sachverständige. Grundlage für unsere Einsätze sind die Einsatzbedingungen.
Keine wiederkehrende Prüfung
Vorgeschriebene Prüfungen durch Sachverständige und die Wartung durch Hersteller oder Servicebetrieb bleiben davon unberührt. Die Aufnahmen können sie vorbereiten, aber nicht ersetzen.
Nur die Außenseite
Schäden im Inneren eines Blattes, etwa an Verklebungen oder im Laminat, und alles in Gondel, Getriebe oder Fundament sind von außen nicht zu sehen. Dafür braucht es andere Prüfverfahren.
Nahaufnahmen nur im Stillstand
Ein drehender Rotor lässt sich aus der Nähe weder sicher anfliegen noch scharf fotografieren. Ohne Stillstand sind nur Übersichtsaufnahmen aus größerem Abstand möglich.
Wind begrenzt den Flug
Windkraftanlagen stehen dort, wo es weht. Ist der Wind für einen sicheren Flug nahe der Anlage zu stark, wird der Termin verschoben. Witterungsbedingte Absagen sind für beide Seiten kostenfrei.
Einsatzgebiet
Ausgangspunkt Groß Gerungs.
Wir fliegen im Waldviertel und in ganz Niederösterreich, darüber hinaus auf Anfrage. Die Basis liegt in Groß Gerungs im Bezirk Zwettl; für Anlagen weiter weg planen wir die Anfahrt mit ein.
Häufige Fragen
Fragen von Betreibern.
Muss die Anlage für die Inspektion stillstehen?
Ersetzt die Befliegung eine wiederkehrende Prüfung?
Welche Schäden sind auf den Bildern zu erkennen?
Bei welchem Wetter wird geflogen?
Wer muss dem Flug zustimmen?
Wie bekomme ich die Aufnahmen?
Was kostet eine Windkraft-Inspektion?
Ein Stillstand steht ohnehin an?
Schicken Sie Standort und Anlagentyp. Wir melden uns mit einem Angebot und legen den Flug in das Zeitfenster, in dem die Anlage steht.