Windkraft-Inspektion mit Drohne · Niederösterreich Rotorblatt, Turm und Gondel
aus der Nähe.

Mit der Drohne entstehen Nahaufnahmen der Außenseite einer Windkraftanlage: Vorderkanten und Flächen der Rotorblätter, Turm und Gondelverkleidung. Sie zeigen, wo ein Fachbetrieb genauer hinsehen sollte, ohne dass dafür jemand an der Anlage hängen muss.

Bei der Austro Control registrierter Betreiber. Die luftfahrtrechtlichen Bewilligungen für den Flug besorgen wir.

So läuft eine Inspektion

Vier Schritte, abgestimmt auf Ihren Stillstand.

Für Nahaufnahmen der Rotorblätter muss die Anlage stillstehen und der Rotor festgesetzt sein. Wann das geht, entscheidet der Betreiber. Wir legen den Flug in dieses Zeitfenster und richten uns nach dem Wind.

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Anlage melden

Standort, Anlagentyp, Nabenhöhe und Anlass: eine regelmäßige Sichtkontrolle, ein Verdacht nach Blitzschlag oder Sturm oder eine Bestandsaufnahme vor dem Ende der Gewährleistung.

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Stillstand und Termin abstimmen

Mit Betreiber oder Betriebsführung wird festgelegt, wann die Anlage steht und wie die Blätter gestellt werden. Geflogen wird nur bei schwachem Wind, ohne Niederschlag und bei guter Sicht.

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Befliegung von Blatt, Turm und Gondel

Jedes Blatt wird von beiden Seiten und entlang der Kanten abgeflogen, dazu Turm und Gondel von außen, immer mit dem nötigen Sicherheitsabstand zur Anlage.

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Bilder und Bericht erhalten

Sie bekommen die Aufnahmen und eine Aufstellung der Auffälligkeiten mit Angabe von Blatt und Lage, als Grundlage für den Fachbetrieb.

Was die Bilder zeigen

Die Außenhaut der Anlage, Stück für Stück.

Vorderkanten der Blätter

Regen, Hagel und Staub tragen über die Jahre die Beschichtung an der Vorderkante ab. Erosion, Abplatzungen und offene Stellen sind auf Nahaufnahmen gut zu erkennen, auch in einem frühen Stadium.

Risse und Blitzschäden

Risse in der Beschichtung, Brandspuren nach einem Blitzeinschlag, beschädigte Rezeptoren des Blitzschutzes und starke Verschmutzung zeigen sich auf den Aufnahmen der Blattflächen.

Turm und Gondel

Am Turm fallen Korrosion, Schäden an der Beschichtung und Ölspuren auf, an der Gondel beschädigte Verkleidungsteile oder ausgetretenes Öl.

Erst schauen, dann aufsteigen

Für die Sichtkontrolle muss niemand an der Anlage hängen. Wenn sich eine Reparatur abzeichnet, wissen die Techniker vorher, an welchem Blatt und an welcher Stelle sie ansetzen.

Grenzen

Was eine Befliegung nicht ersetzt.

Die Drohne sieht die Oberfläche. Ob ein Schaden tiefer geht und was zu tun ist, beurteilen Hersteller, Servicebetrieb oder Sachverständige. Grundlage für unsere Einsätze sind die Einsatzbedingungen.

Keine wiederkehrende Prüfung

Vorgeschriebene Prüfungen durch Sachverständige und die Wartung durch Hersteller oder Servicebetrieb bleiben davon unberührt. Die Aufnahmen können sie vorbereiten, aber nicht ersetzen.

Nur die Außenseite

Schäden im Inneren eines Blattes, etwa an Verklebungen oder im Laminat, und alles in Gondel, Getriebe oder Fundament sind von außen nicht zu sehen. Dafür braucht es andere Prüfverfahren.

Nahaufnahmen nur im Stillstand

Ein drehender Rotor lässt sich aus der Nähe weder sicher anfliegen noch scharf fotografieren. Ohne Stillstand sind nur Übersichtsaufnahmen aus größerem Abstand möglich.

Wind begrenzt den Flug

Windkraftanlagen stehen dort, wo es weht. Ist der Wind für einen sicheren Flug nahe der Anlage zu stark, wird der Termin verschoben. Witterungsbedingte Absagen sind für beide Seiten kostenfrei.

Einsatzgebiet

Ausgangspunkt Groß Gerungs.

Wir fliegen im Waldviertel und in ganz Niederösterreich, darüber hinaus auf Anfrage. Die Basis liegt in Groß Gerungs im Bezirk Zwettl; für Anlagen weiter weg planen wir die Anfahrt mit ein.

ZwettlGroß GerungsMartinsbergArbesbach RappottensteinOttenschlagGmündWeitra SchremsWaidhofen a. d. ThayaHornKrems

Häufige Fragen

Fragen von Betreibern.

Muss die Anlage für die Inspektion stillstehen?
Für Nahaufnahmen der Rotorblätter ja. Der Rotor wird angehalten und festgesetzt, die Blätter werden nach Absprache gestellt. Das übernehmen Betreiber oder Betriebsführung, wir richten den Flugtermin danach.
Ersetzt die Befliegung eine wiederkehrende Prüfung?
Nein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Sachverständige und die Wartung durch den Servicebetrieb bleiben davon unberührt. Die Aufnahmen zeigen, wo an der Außenseite genauer hingesehen werden sollte.
Welche Schäden sind auf den Bildern zu erkennen?
Was an der Oberfläche liegt: Erosion an der Vorderkante, Risse und Abplatzungen in der Beschichtung, Spuren eines Blitzeinschlags, Verschmutzung sowie Korrosion und Ölspuren an Turm und Gondel. Schäden im Inneren des Blattes sind von außen nicht zu sehen.
Bei welchem Wetter wird geflogen?
Bei schwachem Wind, ohne Regen oder Schnee und bei guter Sicht. An windigen Standorten heißt das manchmal, auf einen ruhigen Tag zu warten. Sagen wir wegen des Wetters ab, kostet das keine Seite etwas.
Wer muss dem Flug zustimmen?
Der Betreiber der Anlage und, wenn jemand anderer über das Grundstück verfügt, auch der Grundeigentümer. Die luftfahrtrechtlichen Bewilligungen für den Flugbetrieb besorgen wir selbst. So regeln es die Einsatzbedingungen in den Punkten 4.2 und 6.3.
Wie bekomme ich die Aufnahmen?
Über das Kundenportal. Dort liegen sie sechs Monate ab dem Tag der Bereitstellung und werden danach gelöscht, sichern Sie sie bitte in dieser Zeit. Sie dürfen die Aufnahmen für den vereinbarten Zweck zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen.
Was kostet eine Windkraft-Inspektion?
Der Preis richtet sich nach Zahl und Größe der Anlagen und nach der Anfahrt. Vor dem Auftrag schicken wir Ihnen ein Angebot, und für die Anfrage selbst verrechnen wir nichts.

Ein Stillstand steht ohnehin an?

Schicken Sie Standort und Anlagentyp. Wir melden uns mit einem Angebot und legen den Flug in das Zeitfenster, in dem die Anlage steht.