Wildschadensvermessung mit Drohne · Waldviertel Wildschäden auf Feld und Wiese
von oben erfassen.

Wo Wildschweine gewühlt oder Wild einen Bestand abgefressen hat, zeigt das Luftbild die betroffenen Stellen im Zusammenhang. Wir grenzen die Schadflächen ab und berechnen ihre Größe als Näherungswert, als Unterlage für das Gespräch mit Jagd oder Versicherung.

So läuft eine Vermessung

Vom gemeldeten Schaden bis zur Dokumentation.

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Schaden melden

Welche Fläche, welche Kultur und seit wann der Schaden besteht. Grenzen der Fläche und Hindernisse wie Leitungen oder Masten geben Sie uns vorab bekannt.

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Termin vereinbaren

Am besten bald, bevor die Fläche geerntet, gemäht oder wieder bearbeitet wird. Ob jemand von der Jagd dabei sein soll, stimmen Sie mit den Beteiligten ab.

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Überflug der Fläche

Die Fläche wird aus der Luft systematisch fotografiert, sodass sie vollständig auf den Bildern ist.

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Schadflächen und Größe erhalten

Auf den Luftbildern werden die beschädigten Bereiche abgegrenzt und ihre Fläche berechnet. Sie erhalten die Aufnahmen mit den eingezeichneten Flächen.

Was das Luftbild zeigt

Der ganze Schlag auf einen Blick.

Überblick statt Abschreiten

In hohem Mais oder Getreide ist vom Feldrand aus kaum zu erkennen, wie weit ein Schaden reicht. Von oben sieht man umgewühlte Stellen, niedergedrückten Bestand und Fraßstellen im Zusammenhang.

Lage und Größe festgehalten

Jede Schadfläche ist mit ihrer Lage im Grundstück und ihrer Größe festgehalten. So reden alle Beteiligten über dieselben Stellen.

Der Zustand am Aufnahmetag

Die Aufnahmen zeigen den Zustand zum Zeitpunkt des Fluges. Wird die Fläche danach geerntet oder wächst der Bestand nach, bleibt der Schaden trotzdem dokumentiert.

Ein Mensch beurteilt die Bilder

Welche Bereiche als Schaden eingezeichnet werden, entscheidet ein Mensch auf den Luftbildern, keine automatische Erkennung. Die Fläche der eingezeichneten Bereiche berechnet anschließend die App.

Grenzen

Eine Dokumentation, keine amtliche Vermessung.

Flächenangaben aus Luftbildern sind Näherungswerte ohne Vermessungsqualität. So steht es in den Einsatzbedingungen, Punkt 3.4.

Keine Vermessung im rechtlichen Sinn

Die Leistung ist keine Arbeit eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen. Wo rechtsverbindliche Maße gebraucht werden, braucht es eine Vermessung durch dazu Befugte.

Kein Schätzgutachten

Wie hoch ein Wildschaden in Euro ist und wer ihn ersetzt, beurteilen andere: die Beteiligten selbst, ein Schätzer oder die dafür vorgesehenen Stellen. Die Luftbilder können dafür eine Unterlage sein.

Die Anmeldung bleibt bei Ihnen

Für die Anmeldung von Wildschäden gelten Fristen nach dem Jagdrecht des Landes. Die Aufnahme ersetzt diese Anmeldung nicht; melden Sie den Schaden rechtzeitig dort, wo er zu melden ist.

Was von oben nicht sichtbar ist

Schäden unter dichtem Bestand, an einzelnen Pflanzen oder an den Wurzeln zeigen sich im Luftbild oft nicht oder erst spät. Welches Wild den Schaden angerichtet hat, lässt sich aus dem Bild allein nicht immer sicher sagen.

Einsatzgebiet

Auf Feldern und Wiesen im ganzen Land.

Wir fliegen im Waldviertel und in ganz Niederösterreich, darüber hinaus auf Anfrage. Unsere Basis ist Groß Gerungs im Bezirk Zwettl; in der Umgebung fällt keine Anfahrt an.

ZwettlGroß GerungsMartinsbergArbesbach RappottensteinOttenschlagGmündWeitra SchremsWaidhofen a. d. ThayaHornKrems

Häufige Fragen

Antworten vor dem ersten Flug.

Wie genau ist die Flächenangabe?
Die Angaben sind Näherungswerte ohne Vermessungsqualität. Wie nahe sie an der tatsächlichen Fläche liegen, hängt unter anderem davon ab, wie klar sich der Schaden vom unbeschädigten Bestand abgrenzen lässt. Eine Genauigkeit in Zentimetern oder Prozent sagen wir nicht zu.
Erkennen Jagd oder Versicherung die Aufnahmen an?
Das entscheiden diese selbst. Die Luftbilder mit den eingezeichneten Flächen dokumentieren den Zustand am Aufnahmetag und können als Unterlage dienen. Eine Zusage, dass sie als Nachweis anerkannt werden, können wir nicht geben.
Wann sollte ich mich melden?
Möglichst bald nach dem Entdecken des Schadens, solange er gut sichtbar ist und bevor die Fläche geerntet, gemäht oder bearbeitet wird. Die Fristen für die Anmeldung des Schadens nach dem Jagdrecht laufen davon unabhängig.
Was kostet die Vermessung?
Der Preis richtet sich nach der Größe der Fläche und der Anfahrt. Sie bekommen vorab ein Angebot; die Anfrage selbst kostet nichts.
Wer muss dem Überflug zustimmen?
Sie müssen über die Fläche verfügen dürfen, als Eigentümer, Pächter oder mit Zustimmung des Eigentümers. Werden Nachbarflächen mit überflogen, braucht es auch deren Einverständnis. Dafür gibt es ein Formular zum Ausfüllen (PDF).
Welche Daten werden dabei gespeichert?
Neben den Luftbildern die Lage und Größe der beschädigten Flächen innerhalb des beauftragten Grundstücks. Aufnahmen im Kundenportal werden sechs Monate nach dem Hochladen automatisch gelöscht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter Punkt 2.8.
Was passiert bei Regen oder Wind?
Der Termin wird verschoben, weil der Flug unsicher und die Aufnahmen unbrauchbar wären. Witterungsbedingte Absagen sind für beide Seiten kostenfrei.

Schaden auf dem Feld entdeckt?

Nennen Sie uns Lage, Kultur und ungefähre Größe der Fläche. Sie bekommen ein Angebot und einen Vorschlag für den Termin.