So läuft eine Vermessung
Vom gemeldeten Schaden bis zur Dokumentation.
Schaden melden
Welche Fläche, welche Kultur und seit wann der Schaden besteht. Grenzen der Fläche und Hindernisse wie Leitungen oder Masten geben Sie uns vorab bekannt.
Termin vereinbaren
Am besten bald, bevor die Fläche geerntet, gemäht oder wieder bearbeitet wird. Ob jemand von der Jagd dabei sein soll, stimmen Sie mit den Beteiligten ab.
Überflug der Fläche
Die Fläche wird aus der Luft systematisch fotografiert, sodass sie vollständig auf den Bildern ist.
Schadflächen und Größe erhalten
Auf den Luftbildern werden die beschädigten Bereiche abgegrenzt und ihre Fläche berechnet. Sie erhalten die Aufnahmen mit den eingezeichneten Flächen.
Was das Luftbild zeigt
Der ganze Schlag auf einen Blick.
Überblick statt Abschreiten
In hohem Mais oder Getreide ist vom Feldrand aus kaum zu erkennen, wie weit ein Schaden reicht. Von oben sieht man umgewühlte Stellen, niedergedrückten Bestand und Fraßstellen im Zusammenhang.
Lage und Größe festgehalten
Jede Schadfläche ist mit ihrer Lage im Grundstück und ihrer Größe festgehalten. So reden alle Beteiligten über dieselben Stellen.
Der Zustand am Aufnahmetag
Die Aufnahmen zeigen den Zustand zum Zeitpunkt des Fluges. Wird die Fläche danach geerntet oder wächst der Bestand nach, bleibt der Schaden trotzdem dokumentiert.
Ein Mensch beurteilt die Bilder
Welche Bereiche als Schaden eingezeichnet werden, entscheidet ein Mensch auf den Luftbildern, keine automatische Erkennung. Die Fläche der eingezeichneten Bereiche berechnet anschließend die App.
Grenzen
Eine Dokumentation, keine amtliche Vermessung.
Flächenangaben aus Luftbildern sind Näherungswerte ohne Vermessungsqualität. So steht es in den Einsatzbedingungen, Punkt 3.4.
Keine Vermessung im rechtlichen Sinn
Die Leistung ist keine Arbeit eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen. Wo rechtsverbindliche Maße gebraucht werden, braucht es eine Vermessung durch dazu Befugte.
Kein Schätzgutachten
Wie hoch ein Wildschaden in Euro ist und wer ihn ersetzt, beurteilen andere: die Beteiligten selbst, ein Schätzer oder die dafür vorgesehenen Stellen. Die Luftbilder können dafür eine Unterlage sein.
Die Anmeldung bleibt bei Ihnen
Für die Anmeldung von Wildschäden gelten Fristen nach dem Jagdrecht des Landes. Die Aufnahme ersetzt diese Anmeldung nicht; melden Sie den Schaden rechtzeitig dort, wo er zu melden ist.
Was von oben nicht sichtbar ist
Schäden unter dichtem Bestand, an einzelnen Pflanzen oder an den Wurzeln zeigen sich im Luftbild oft nicht oder erst spät. Welches Wild den Schaden angerichtet hat, lässt sich aus dem Bild allein nicht immer sicher sagen.
Einsatzgebiet
Auf Feldern und Wiesen im ganzen Land.
Wir fliegen im Waldviertel und in ganz Niederösterreich, darüber hinaus auf Anfrage. Unsere Basis ist Groß Gerungs im Bezirk Zwettl; in der Umgebung fällt keine Anfahrt an.
Häufige Fragen
Antworten vor dem ersten Flug.
Wie genau ist die Flächenangabe?
Erkennen Jagd oder Versicherung die Aufnahmen an?
Wann sollte ich mich melden?
Was kostet die Vermessung?
Wer muss dem Überflug zustimmen?
Welche Daten werden dabei gespeichert?
Was passiert bei Regen oder Wind?
Schaden auf dem Feld entdeckt?
Nennen Sie uns Lage, Kultur und ungefähre Größe der Fläche. Sie bekommen ein Angebot und einen Vorschlag für den Termin.